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Oldtimer-Weltverband FIVA - EU Update Januar 2022

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://bit.ly/3p3idQ0

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne regelmäßig die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung. Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Januar 2022. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates

Gerne dürfen Sie diese Informationen an Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.

Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften mit Quellenangabe 'ADAC e.V. - Klassik' würden wir uns sehr freuen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung

ADAC Klassik

ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
johann.koenig@adac.de
https://www.adac.de/klassik


ADAC_Klassik_Interessenvertretung_2022_FIVA EU Updates 2022_01 Januar.pdf


 

Thema E-Fuels

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

das Thema E-Fuels beschäftigt uns aktuell sehr, denn der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen kann und soll einen Teil zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen.

Hierzu möchten wir Ihnen gerne nochmals den folgenden Link mit Informationen rund um synthetische Kraftstoffe empfehlen:

https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/synthetische-kraftstoffe/

Ebenso verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die ADAC Presse-Info vom 27. Oktober 2021 - ADAC wird Mitglied der eFuel Alliance

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/-adac-wird-mitglied-der-efuel-alliance.html

Hörenswert auch dieser Podcast mit ADAC Technikpräsident Karsten Schulze vom letzten Jahr: https://soundcloud.com/efuel-alliance/adac

Weiterführende Informationen zu eFuels finden Sie unter folgenden Links:

www.efuel-alliance.eu (Informationsplattform der gleichnamigen Vereinigung, Zielgruppe: Politik)

www.efuels-forum.de (Informationsplattform eines Konsortiums mittelständischer Unternehmen, Zielgruppe: Öffentlichkeit)

www.efuel-today.com (Informationsplattform der Kampagne eFUEL-TODAY der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland, Zielgruppe: Öffentlichkeit)

E-Fuels Now (Initiative einer Gruppe von Ingenieuren und Fortschrittsbegeisterten, Kanal auf LinkedIn und Facebook)

Auch Rallye-Legende Walter Röhrl spricht sich für E-Fuels zum Klimaschutz aus:

In einem Interview mit eFuel-Today hat sich Motorsport-Legende und Oldtimer-Fan Walter Röhrl für eine stärkere Beachtung und Förderung synthetischer Kraftstoffe ausgesprochen. Walter Röhrl: „Ohne E-Fuels werden wir unsere CO2-Ziele nicht erreichen.“ Das komplette Interview finden Sie hier: www.efuel-today.de/walter  (Video: https://youtu.be/AEevveEArBc).

Vom eFuels-Forum haben wir eine aufschlussreiche Präsentation zu E-Fuels erhalten, welche wir Ihnen gerne in Anhang zu Ihrer Information weiterleiten.

Diese Infos können Ihnen als Basis für aktuelle Diskussionen rund um Kraftstoffe dienen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung

ADAC Klassik

ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
johann.koenig@adac.de
https://www.adac.de/klassik

 


Lühmann Gruppe - E-Fuels Präsentation.pdf


 

ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

nach den Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden auch wieder vermehrt Veranstaltungen der Oldtimer Szene statt.

Wir möchten deshalb auf die ADAC Oldtimer-Ratgeber Broschüre hinweisen, die Sie gerne im Rahmen Ihrer Präsenzveranstaltungen verteilen können.

Falls Sie die gedruckte Version des ADAC Oldtimer-Ratgebers gerne bei Ihrer Veranstaltung, in Ihrem Club oder Betrieb an Oldtimer-Interessierte verteilen möchten, senden wir Ihnen gerne genügend Exemplare kostenlos zu - kurze Rückmeldung per E-Mail an clubs@adac.de mit Liefer-Adresse genügt (VPE: je Karton sind jeweils 30 Stück enthalten). Aus logistischen Gründen können wir derzeit leider keine einzelnen Broschüren versenden.  

„Auf insgesamt 204 Seiten im praktischen DIN A5-Format deckt der ADAC Oldtimer-Ratgeber detailliert alle relevanten Themen zu historischen und klassischen Automobilen und Motorrädern ab. Vom An- und Verkauf der Oldtimer über die Pflege und Wartung der Fahrzeuge, von der Restaurierung, Klassifizierung und Versicherung bis hin zu Informationen zu den zahlreichen Klassik-Veranstaltungen des ADAC informiert der kompakte Ratgeber umfassend. Ebenso behandelt er weitere aktuelle Facetten der Oldtimerlandschaft wie beispielsweise Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge oder Themen des Oldtimer-Weltverbandes FIVA.“

Die Online Version des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 finden Sie aktuell unter der folgenden Internetseite: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Broschuere-komplett.pdf

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Oldtimer-Weltverband FIVA - EU Update Dezember 2021


ADAC_Klassik_Interessenvertretung_2021_FIVA EU Updates 2021_12 Dezember.pdf

 

 


 

EILMELDUNG DES ADAC                                                           

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

vor vier Wochen wurde eine Online-Petition gestartet, die sich gegen die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 richtet. Die Petition wurde von der Oldtimer-Szene in den sozialen Medien rasant verbreitet. Wir haben uns den Sorgen der Szene gewidmet und dieses Thema mit unseren ADAC Juristen geprüft und parallel das Thema mit den anderen Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) als auch im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) aufgegriffen und eingehend diskutiert. Sie finden diese Information und unsere Stellungnahme auf unserer Internetseite: https://www.adac-motorsport.de/oldtimer-interessenvertretung/neufassung-stvo-2021

Nun hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen einer Pressemitteilung geäußert:

Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge

Berlin, 23. Juni 2021. Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“




 

Bestandszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes

 Bestandszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 1.1.2021
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte vor kurzem die neuesten Bestandszahlen.
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