Internationales

Trabant Schriftzug

- Register e.V.

Nutzungsordnung

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§ 1 Zweck der Ordnung

§ 2 Eingetragene Schutzrechte

§ 3 Vertretung

§ 4 Kreis der Berechtigten

§ 5 Benutzungsbedingungen

§ 6 Pflichten der Beteiligten bei Schutzrechtsverletzung

§ 7 Einnahmen

§ 8 Vertragsstrafen

§ 9 Verlust des Benutzungsrechtes

Präambel

Der Verein "Internationales Trabantregister e.V." mit Sitz in
08056 Zwickau,
Uhdestraße 11,
Vereinsnummer 1205 beim Amtsgericht Zwickau,
ist der Inhaber der (weiter unten festgelegten) Marken, für die (weiter unten festgelegte) Waren und Dienstleistungen eingetragen sind.

Der Verein ist willens und hat das Recht, hinsichtlich dieser Marken interessierten Dritten Nutzungsrechte zur Benutzung der Marken und der für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu erteilen.

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§ 1 Zweck der Ordnung

Zweck der Ordnung ist die Sicherung der einheitlichen Kennzeichnung der Aktivitäten von Vereinen, Clubs und Organisationen einschließlich ihrer Publikationen, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum Schutz ihres guten Rufes dient.
Sie regelt die Gewährung und Überwachung der nachfolgend genannten Benutzungsrechte und Benutzungsbedingungen, sie schützt die Benutzungsberechtigten und die Öffentlichkeit vor dem Mißbrauch der Kennzeichnungen sowie dem dadurch möglicherweise verursachten ideellen und materiellen Schaden und setzt alle Rechtsmittel zur Verfolgung von deren rechtswidriger Benutzung ein.

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§ 2 Eingetragene Schutzrechte

Schriftzug "Trabant"
Wort/ Bildmarke DD 623 115 für die Waren/ Dienstleistungen.
Klasse 12: Fahrzeuge.
Schriftzug "Trabant"
Wort/ Bildmarke 399 21 284 für die Waren/ Dienstleistungen.
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen
Materialien, soweit in
Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Photographien; Schreibwaren; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in
Klasse 28 enthalten; Veranstaltung von Ausflugsfahrten und Reisen; Ausstellungen für kulturelle Zwecke, Veranstaltung und Leitung von Kolloquien, Konferenzen, Kongressen, Seminaren und Symposien, Durchführung von Live- Veranstaltungen, Veranstaltung von sportlichen Wettkämpfen, Veranstaltung von Wettbewerben, Information über Veranstaltungen, sportliche und kulturelle Aktivitäten,
Herausgabe von Texten.

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§ 3 Vertretung

Der Verein "Internationales Trabantregister e.V." hat einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Zur Vertretung des Vereins "Internationales Trabantregister e. V." in Angelegenheiten der eingetragenen Marken des Vereins ist der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter befugt.
Die Verhinderung muss nicht nachgewiesen werden.

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 §4 Kreis der Berechtigten

(1) Der Verein "Internationales Trabantregister e.V." gestattet Trabantclubs auf Antrag unter Vorlage eines Nachweises deren Eigenschaft als eingetragener Verein und nach Abschlusseiner schriftlichen Vereinbarung mit dem Verein "Internationales Trabantregister e. V." mit Verpflichtung des Antragstellers zur Anerkennung und Einhaltung dieser Nutzungsordnung die nicht kommerzielle Nutzung der in  2 genannten Marken.

(2) Auch Dritten gegenüber, die keine Trabantclubs entsprechend des vorstehenden Absatzes sind, erteilt der der Verein "Internationales Trabantregister e.V." Nutzungsberechtigungen im Einzelfall auf Grundlage individueller Lizenzverträge.

(3) Soweit eine kommerzielle Nutzung der in  2 genannten Marken vorgesehen ist, ist diese
Nutzung seitens des jeweiligen Clubs bzw. der Dritten schriftlich beim Verein "Internationales
Trabantregister e.V." zu beantragen und das zur Nutzung vorgesehene Layout der Ausführung zur Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung einer kommerziellen Nutzung ist mit einer Lizenzgebühr, die gesondert nach Art und Umfang der jeweiligen Nutzung zu bestimmen ist, zu belegen. Stimmt der
Verein "Internationales Trabantregister e.V." der beabsichtigten kommerziellen Nutzung zu, erfolgt die Nutzungsberechtigung im Einzelfall auf Grundlage individueller Lizenzverträge.

(4) Die den Berechtigten gewährte Befugnis zur Benutzung der in  2 genannten Marken darf nicht an Dritte weiter übertragen werden.

(5) Die erteilten Genehmigungen werden halbjährlich vom Verein veröffentlicht. Der Vorstand verpflichtet, jährlich einmal Rechenschaft
über die erteilten Genehmigungen und deren Veränderungen vor der Mitgliederversammlung abzulegen.


§ 5 Benutzungsbedingungen

(1) Mit den Marken DD 623 115 und 399 21 284 dürfen von den Berechtigten nur solche Leistungen und Produkte gekennzeichnet werden, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum Schutz ihres guten Rufes dienen bzw. diesem nicht entgegen stehen.

2) Gleichfalls genutzt werden dürfen die Marken DD 623 115 und 399 21 284 durch die
Berechtigten zur Werbung für diese Leistungen und Produkte auf ihren Drucksachen, Geschäftspapieren, Briefbögen, Rechnungen und Verpackungen. Ebenfalls dürfen sie die Marken auch sonst in ihren Geschäftsräumen aushängen und an ihren Geschäftsfahrzeugen anbringen.

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§ 6 Pflichten der Beteiligten bei Schutzrechtsverletzung

(1) Der Verein "Internationales Trabantregister e.V." übernimmt die Verpflichtung, irgendwelche Störungen, welche dritte Personen den Berechtigten in der Nutzung der Marken bereiten, gegen diese dritten Personen zu verfolgen.

(2) Hierzu wird der Vorstand des Vereins "Internationales Trabantregister e.V." durch die Mitgliederversammlung beauftragt, die Originalität des geschützten Schriftzuges bei einer Nutzung für die eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen zu kontrollieren sowie die Berechtigung zur Nutzung zu prüfen und bei festgestellten Verstößen die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.

(3) Jeder Berechtigte hat die Pflicht, die ihm zur Kenntnis kommenden Verstöße gegen den Schutz der Marken DD 623 115 und 399 21 284 unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

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§ 7 Einnahmen

Die erzielten Einnahmen, sowohl durch den Eingang von Spenden als auch durch den Verkauf von Merchandisingartikeln und die Genehmigung zur kommerziellen Nutzung der Marken DD 623 115 und 399 21 284 sind ausschließlich zur Pflege der Tradition der Automobilwerke Sachsenring Zwickau und zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Aufrechterhaltung und Verteidigung der Marken entstehen und welche zunächst vom Verein „Internationales Trabantregister e.V.“ verauslagt werden, zu nutzen.

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§ 8 Vertragsstrafen

(1) Falls die Berechtigten trotz Abmahnung wissentlich oder grob fahrlässig gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsordnung verstoßen, ist der Vorstand berechtigt, für jeden derartigen Fall Vertragsstrafe bis zur Höhe von 2.500 Euro zu fordern.

(2) Gegen diesbezügliche Entscheidungen des Vorstandes besteht das Recht des schriftlichen Einspruches beim Vorstand innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Einspruch.

(3) Die Vertragsstrafen sind auf ein gesondertes Konto zu entrichten. Sie werden für die in § 8 genannten Zwecke eingesetzt.

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§ 9 Verlust des Benutzungsrechtes

(1) Die den Berechtigten gewährte Befugnis der Zeichenführung gilt nur für die Zeit der Verpflichtung zur Anerkennung und Einhaltung der Nutzungsordnung.
Sie erlischt von selbst durch Kündigung der Vereinbarung oder durch Beendigung oder Verlust der Rechtsfähigkeit. Mit dem Erlöschen ist jede weitere Benutzung der im Besitz befindlichen mit den Marken DD 623 115 und 399 21 284 gekennzeichneten Materialien zu unterlassen, diese sind entweder unkenntlich zu machen oder dem Verein "Internationales Trabantregister e. V." kostenlos auszuliefern.

(2) Die Kündigung ist schriftlich, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, zu erklären. Die Austrittserklärung ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

(3) Bei Beendigung der Rechtsfähigkeit eines Berechtigten tritt der Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Berechtigten ein, sofern er dies dem Vorstand innerhalb einer Frist von drei Monaten seit Eintritt der Veränderung mitteilt und bei ihm die Voraussetzungen für die Berechtigung gegeben sind. Anderenfalls gilt die Berechtigung vom Zeitpunkt der Beendigung oder des Verlustes der Rechtsfähigkeit an als beendet.

(4) Ein Berechtigter, der in erheblichem Maß gegen die Nutzungsordnung verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes von der weiteren Berechtigung ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist der betroffene Berechtigte persönlich oder schriftlich zu hören.
Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem betroffenen Berechtigten mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Der betroffene Berechtigte kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. 
Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
Macht der betroffene Berechtigte vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft er sich dem Ausschließungsbeschluss.

(5) Ein Anspruch auf Rückvergütung irgendwelcher Art besteht nicht.
Die Nutzungsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung "lnterTrab e, V."
am 29. Mai 1999 beschlossen und mit Wirkung vom 20. Juni 1999 in Kraft gesetzt.

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Der Vorstand

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Zulassungszahlen:
2004- 78.202 Trabant
2005- 66 984 Trabant
2006- 58 073 Trabant
2007- 52 432  Trabant
2008- 34 984  Trabant
2009- 33.082  Trabant
2010- 34 846  Trabant
einschließlich  vorübergehend stillgelegter Fahrzeuge.

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Zuletzt aktualisiert Sonntag, 11. Juli 2010