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Internationales

Trabant SW 947
Nutzungsordnung

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-Register e.V.

§ 1 Zweck der Ordnung
§ 2 Eingetragene Schutzrechte
§ 3 Vertretung
§ 4 Kreis der Berechtigten
§
5
Nutzungsbedingungen
§
6 Pflichten der Berechtigten bei Schutzrechtsverletzung
§ 7 Einnahmen
§ 8 Vertragsstrafen
§ 9 Verlust des Nutzungsrechtes

Nutzungsordnung

für die Marken des Vereins Internationales Trabant-Register „InterTrab“ e.V.

Präambel

Der Verein "Internationales Trabant Register e.V." mit Sitz in 08056 Zwickau, Uhdestraße 11,
Vereinsnummer 71205 beim Amtsgericht Chemnitz, ist Inhaber der in § 2 dieser

Nutzungsordnung genannten Marken, die für die in den jeweiligen Registerauszügen des
Deutschen Patent- und Markenamtes genannten Waren und Dienstleistungen eingetragen
sind.

Der Verein ist willens und hat von seinen Mitgliedern das Recht verliehen bekommen,
hinsichtlich dieser Marken interessierten Dritten Nutzungsrechte zur Benutzung der Marken
und der für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu erteilen.

§ 1 Zweck der Ordnung

Zweck der Ordnung ist die Sicherung einer einheitlichen Kennzeichnung der Aktivitäten von
Vereinen, Clubs und Organisationen einschließlich ihrer Publikationen und Produkte, mit den
in § 2 dieser Nutzungsordnung genannten Marken.
Sie regelt die Gewährung und Überwachung der nachfolgend genannten Nutzungsrechte
und Nutzungsbedingungen, sie schützt die Nutzungsberechtigten und die Öffentlichkeit vor
dem Missbrauch der Kennzeichen sowie dem dadurch möglicherweise verursachten ideellen
und materiellen Schaden und bestimmt die Sanktionierung deren rechtswidriger Benutzung.

§ 2 Eingetragene Schutzrechte

Schriftzug "Trabant"
Wort/ Bildmarke DD 623 115
Schutzumfang: Personenkraftwagen, Lieferkraftwagen, kombinierte Personen- und
Lieferkraftwagen, Kraftfahrzeuge mit Sonderaufbauten, Kraftfahrzeugteile.

Schriftzug "Trabant"
Wort/ Bildmarke 399 21 284
Schutzumfang: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse
16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Photographien; Schreibwaren; Bekleidungsstücke,
Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse
28 enthalten; Veranstaltung von Ausflugsfahrten und Reisen; Ausstellungen für kulturelle
Zwecke, Veranstaltung und Leitung von Kolloquien, Konferenzen, Kongressen, Seminaren
und Symposien, Durchführung von Live-Veranstaltungen, Veranstaltung von sportlichen
Wettkämpfen, Veranstaltung von Wettbewerben, Information über Veranstaltungen,
sportliche und kulturelle Aktivitäten, Herausgabe von Texten.

Schriftzug "Trabant"
Wort/ Bildmarke 30541079
Schutzumfang: Kraftfahrzeuge und deren Teile; Abschmieren von Fahrzeugen,
Fahrzeuginstandhaltung, Fahrzeugservice (Reparatur, Wartung, Instandhaltung),
Lackierarbeiten, Polieren von Fahrzeugen, Reinigung von Fahrzeugen,
Rostschutzbehandlung von Fahrzeugen, Sandstrahlen, Wartung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen, Überholung von verschlissenen oder teilweise zerstörten Motoren;
Autovermietung, Veranstaltung von Besichtigungen, Vermietung von Kraftfahrzeugen

Schriftzug: 601 deluxe
Wort/ Bildmarke 30548173
Schutzumfang: Kraftfahrzeuge und deren Teile; Papier, Pappe und Waren aus diesen
Materialien, nur soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Taschen,
nur soweit in Klasse 18 enthalten; Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe

Sachsenring Logo
Wort-/Bildmarke: 302008070952.9
Schutzumfang: 16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht
in anderen Klassen enthalten sind; Aufkleber; Druckereierzeugnisse;
Fotografien; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und
Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate)
18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen
Klassen enthalten sind; Reise- und Handkoffer; Portemonnaies;
Schlüsseletuis; Taschen soweit in Klasse 18 enthalten; Sonnen- und
Regenschirme
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

§ 3 Vertretung

Die Vertretung des Vereins richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der
Vereinssatzung, die beim Vereinsregister des Amtsgerichts Zwickau eingesehen werden
kann.

§ 4 Kreis der Berechtigten

(1) Der Verein "Internationales Trabantregister e.V." gestattet Trabantclubs auf Antrag unter
Vorlage eines Nachweises deren Eigenschaft als eingetragener Verein und nach Abschluss
einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Verein "Internationales Trabantregister e. V." mit
Verpflichtung des Antragstellers zur Anerkennung und Einhaltung dieser Nutzungsordnung
die nicht kommerzielle Nutzung der in § 2 genannten Marken.

(2) Auch Dritten gegenüber, die keine Trabantclubs entsprechend des vorstehenden
Absatzes sind, erteilt der der Verein "Internationales Trabantregister e.V."
Nutzungsberechtigungen im Einzelfall auf Grundlage individueller Lizenzverträge.

(3) Soweit eine kommerzielle Nutzung der in § 2 genannten Marken vorgesehen ist, ist diese
Nutzung seitens des jeweiligen Clubs bzw. der Dritten schriftlich beim Verein "Internationales
Trabantregister e.V." zu beantragen und das zur Nutzung vorgesehene Layout der
Ausführung zur Genehmigung einzureichen.
Die Genehmigung einer kommerziellen Nutzung ist mit einer Lizenzgebühr, die gesondert
nach Art und Umfang der jeweiligen Nutzung zu bestimmen ist, zu belegen. Stimmt der
Verein "Internationales Trabantregister e.V." der beabsichtigten kommerziellen Nutzung zu,
erfolgt die Nutzungsberechtigung im Einzelfall auf Grundlage individueller Lizenzverträge.

(4) Die den Berechtigten gewährte Befugnis zur Benutzung der in § 2 genannten Marken darf
nicht an Dritte weiter übertragen werden.

(5) Die erteilten Genehmigungen werden halbjährlich vom Verein veröffentlicht. Der Vorstand
verpflichtet, jährlich einmal Rechenschaft über die erteilten Genehmigungen und deren
Veränderungen vor der Mitgliederversammlung abzulegen.

§ 5 Nutzungsbedingungen

(1) Mit den in § 2 genannten Marken dürfen von den Berechtigten nur solche Leistungen und
Produkte gekennzeichnet werden, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit
im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum
Schutz ihres guten Rufes dienen bzw. diesem nicht entgegenstehen.

(2) Die in § 2 genannten Marken dürfen von den Berechtigten weiterhin zur Werbung für die
Leistungen und Produkte der Berechtigten genutzt werden. Eine Nutzung der in § 2
genannten Marken durch berechtigte Dritte als Bestandteil einer Firma oder zur
Kennzeichnung eines Geschäftsbetriebes ist ausgeschlossen

§ 6 Pflichten der Berechtigten bei Schutzrechtsverletzung

(1) Der Verein "Internationales Trabantregister e.V." verfolgt die Verletzung seiner
Schutzrechte durch Dritte.

(2) Hierzu wird der Vorstand des Vereins "Internationales Trabantregister e.V." durch die
Mitgliederversammlung beauftragt, die Originalität des geschützten Schriftzuges bei einer
Nutzung für die eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen zu kontrollieren sowie die
Berechtigung zur Nutzung zu prüfen und bei festgestellten Verstößen die erforderlichen
rechtlichen Schritte einzuleiten.

(3) Jeder im Rahmen dieser Nutzungsordnung Berechtigte hat die Pflicht, die ihm zur
Kenntnis kommenden Verstöße gegen den Schutz der in § 2 genannten Marken
unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

§ 7 Einnahmen

Die durch die Nutzung der in § 2 genannten Marken und die Genehmigung zur
kommerziellen Nutzung der in § 2 genannten Marken erzielten Einnahmen werden
ausschließlich zur Pflege der Tradition der Automobilwerke Sachsenring Zwickau und zur
Deckung der Kosten verwendet, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der
Aufrechterhaltung und Verteidigung der Marken entstehen.

§ 8 Vertragsstrafen

(1) Falls ein im Rahmen dieser Nutzungsordnung gemäß § 4 Berechtigte schuldhaft gegen
eine wesentliche Verpflichtung dieser Nutzungsordnung trotz Abmahnung mit angemessener
Fristsetzung verstößt, ist der Vorstand berechtigt, für jeden derartigen Fall eine
Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu fordern.

(2) Die Vertragsstrafen werden ausschließlich für die in § 8 genannten Zwecke eingesetzt.

§ 9 Verlust des Nutzungsrechtes

(1) Die den Berechtigten gewährte Befugnis der Zeichenführung gilt für einen Zeitraum, der
in einer schriftlichen Vereinbarung gemäß § 4 zu vereinbaren ist.

(2) Das Nutzungsrecht erlischt durch Kündigung der Vereinbarung oder durch Verlust der
Rechtsfähigkeit. Mit dem Erlöschen des Nutzungsrechts ist jede weitere Benutzung der in
§ 2 dieser Vereinbarung genannten Marken untersagt. Für jeden Fall des Verstoßes gegen
diese Vorschrift verpflichtet sich der vormals Berechtigte zur Zahlung der in § 9 genannten
Vertragsstrafe, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

(3) Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Berechtigten zu erklären. Die Kündigung ist -
soweit die individuelle schriftliche Vereinbarung gemäß § 4 nichts anderes bestimmt - unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zulässig. Von der
vorstehenden Regelung unbenommen ist das Recht des Vereins „"Internationales
Trabantregister e.V." die Nutzungsberechtigung fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Berechtigte schuldhaft gegen
eine wesentliche Verpflichtung dieser Nutzungsvereinbarung verstößt und den Verstoß trotz
Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.

(4) Bei Beendigung des Nutzungsrechts durch Verlust der Rechtsfähigkeit eines
Berechtigten, tritt dessen Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Berechtigten ein,
sofern er dies dem Vorstand innerhalb einer Frist von vier Wochen seit Eintritt der
Veränderung mitteilt und bei ihm die Voraussetzungen für die Berechtigung gegeben sind.
Anderenfalls gilt die Berechtigung vom Zeitpunkt der Beendigung oder des Verlustes der
Rechtsfähigkeit an als beendet.
Die vorstehende Nutzungsordnung ersetzt die Nutzungsordnung vom 29. Mai 1999 und
wurde durch Beschluss des Vorstandes des Vereins „Internationales Trabant Register e.V.“
am 03.August 2011 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Der Vorstand

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Gästebuch

Zulassungszahlen:
2004- 78.202 Trabant
2005- 66 984 Trabant
2006- 58 073 Trabant
2007- 52 432  Trabant
2008- 34 984  Trabant
2009- 33.082  Trabant
2010- 30 716  Trabant
2011- 29 5367 Trabant


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Zuletzt aktualisiert Sonntag, 22. Januar 2012